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Erhobene personenbezogene Daten und Verwendungszweck
- Name, Personalausweisnummer: POSTYPE meldet gemäß Artikel 75 des Mehrwertsteuergesetzes die beantragten Auszahlungsbeträge an die nationale Steuerbehörde (National Tax Service), wobei als Einkommensstichtag jeweils der letzte Tag des Vormonats des Auszahlungsmonats gilt. Um bei der Übermittlung der entsprechenden Angaben an die Steuerbehörde die betreffende Person eindeutig identifizieren zu können, werden der vollständige Name und alle 13 Stellen der Personalausweisnummer benötigt.
- Kontodaten: Diese werden benötigt, um Ihre Einnahmen auszuzahlen.
Speicherdauer und Nutzungszeitraum der personenbezogenen Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zur Löschung des Kontos gespeichert. Wenn Auszahlungsanträge vorliegen, werden die entsprechenden Daten gemäß dem Framework Act on National Taxes für 5 Jahre aufbewahrt.
Recht auf Verweigerung der Einwilligung und mögliche Nachteile
Nutzer haben das Recht, die Erhebung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abzulehnen. In diesem Fall ist jedoch die Creator-Verifizierung und damit auch die Auszahlung von Einnahmen nicht möglich.
Schutz personenbezogener Daten
POSTYPE erhebt Personalausweisnummern auf Grundlage von Artikel 32 des Mehrwertsteuergesetzes, das diese Erhebung erlaubt. Wir verstehen die Bedenken vieler Nutzer in Bezug auf mögliche Datenlecks sehr gut und werden durch vielfältige technische und organisatorische Maßnahmen ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten, um Vorfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten zu verhindern. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.