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- Urheberrechtsverletzung
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sonstiger Rechte
- Meldung von Beiträgen mit Urheberrechts- oder sonstigen Rechtsverletzungen
Urheberrechtsverletzung
Kreative Ausdrucksformen, die mit Worten, Schrift, Ton, Farbe usw. konkret nach außen dargestellt werden, gelten nach dem Urheberrechtsgesetz als urheberrechtlich geschützte Werke. Das Urheberrecht entsteht mit dem Zeitpunkt der Schöpfung beim Urheber.
POSTYPE ist als Online-Diensteanbieter gemäß Artikel 103 des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet, die Vervielfältigung/Übermittlung von Werken, die die Urheberrechte Dritter verletzen, unverzüglich zu unterbinden und sowohl den Rechteinhaber als auch die Person, die vervielfältigt/übermittelt hat, darüber zu informieren.
In den folgenden Fällen ergreifen wir, je nach Schwere, entsprechende Maßnahmen:
- Wenn ein Werk ohne die Erlaubnis des Originalurhebers vollständig übernommen wird
- Wenn Teile oder das gesamte Werk, bei dem Originalwerk und Originalurheber eindeutig erkennbar sind, ohne Genehmigung nachgedruckt oder verbreitet werden
- Wenn Dateien wie Romane, Comics, Filme, Sendungen oder Audiodateien illegal geteilt oder Wege zu ihrer illegalen Beschaffung geteilt werden
- Wenn Inhalte enthalten sind, die zur illegalen Vervielfältigung oder Installation von Programmen anstiften oder deren Verkauf fördern
- Wenn Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte oder andere Rechte Dritter unbefugt verletzt werden
- Wenn in sonstiger Weise gegen einschlägige Gesetze verstoßen werden könnte
Allerdings werden ① Beiträge, bei denen Originalwerk und Originalurheber weithin bekannt sind, ② deren rechtmäßiger Vertriebskanal eindeutig ist und ③ bei denen die Urheberrechtsverletzung durch unbefugtes vollständiges Nachdrucken oder Verbreiten des Werks klar erkennbar ist, gemäß unserer Richtlinie unmittelbar sanktioniert.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts und sonstiger Rechte
Gemäß Artikel 307 des Strafgesetzbuches kann eine Person strafrechtlich belangt werden, wenn sie öffentlich Tatsachen oder unwahre Tatsachen behauptet und dadurch die Ehre einer anderen Person verletzt.
Bitte beachten Sie, dass das Verbreiten unbestätigter Gerüchte oder böswilliger Rumors sowie das Veröffentlichen falscher oder übertriebener Inhalte die Rechte anderer verletzen kann.
In den folgenden Fällen ergreifen wir, je nach Schwere, entsprechende Maßnahmen:
- Wenn zum Zweck der Verleumdung von Einzelpersonen oder Gruppen falsche Tatsachen oder Gerüchte verbreitet oder Tatsachen bzw. unwahre Tatsachen behauptet werden
- Cybersexualisierte Gewalt
- Cyberstalking
- Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter wie Adresse, private E-Mail-Adresse, private Telefonnummer, Bankkontoinformationen usw.
- Wenn in sonstiger Weise gegen einschlägige Gesetze verstoßen werden könnte
Meldung von Beiträgen mit Urheberrechtsverletzung oder Verletzung sonstiger Rechte
Wenn Sie einen Beitrag entdecken, der Urheberrechte oder sonstige Rechte verletzt, können Sie über das Meldezentrum für Rechtsverletzungen eine vorläufige Maßnahme für den betreffenden Beitrag beantragen. Das Meldezentrum für Rechtsverletzungen dient dem Schutz der Rechte von Originalurhebern sowie der rechtmäßigen kreativen Tätigkeit der Creator auf POSTYPE.
POSTYPE ist eine Plattform zur Vermittlung von Content-Transaktionen und kann die Rechtswidrigkeit von Beiträgen sowie das Vorliegen möglicher Rechtfertigungsgründe im Zusammenhang mit Urheberrechts- oder sonstigen Rechtsverletzungen rechtlich nicht abschließend beurteilen.
Wenn jedoch ein Nutzer, dessen Rechte verletzt wurden, eine Meldung unter Einhaltung des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens einreicht, wird der betreffende Beitrag gemäß den einschlägigen Gesetzen 30 Tage lang vorläufig zurückgezogen. Die 30-tägige Zurücknahme nach Eingang der Meldung ist eine vorläufige Maßnahme vor einer etwaigen Einigung der Parteien oder einer rechtlichen Entscheidung. Alle weiteren Schritte nach Ablauf der vorläufigen Maßnahme richten sich nach einer Einigung der Parteien oder nach rechtmäßigen Auskunftsersuchen, Empfehlungen bzw. Urteilen der zuständigen Ermittlungs-, Schlichtungs- oder Justizbehörden.
Je nach Fall können zusätzlich zur vorläufigen Maßnahme auch folgende Schritte ergriffen werden: Stufe 3 – dauerhafte Zurücknahme der Veröffentlichung des Beitrags (erneute Veröffentlichung nicht möglich), Stufe 4 – Sperrung des Kanals, Stufe 5 – Sperrung des Kontos. Abhängig von der ergriffenen Maßnahme kann eine erneute Veröffentlichung des Beitrags, der weitere Betrieb des bestehenden Kanals oder die Nutzung von POSTYPE unter demselben Namen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.