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Creator mit Gewerbe (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft) müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Was ist Umsatzsteuer?
- Umsatzsteuer ist – anders als Auszahlungsgebühren oder Einkommensteuer – eine Steuer, die mit einem bestimmten Prozentsatz auf die Wertschöpfung in allen Produktions‑ und Vertriebsstufen von Waren oder Dienstleistungen erhoben wird.
- Das bedeutet: 10% der POSTYPE-Gebühren sind die Umsatzsteuer auf die Plattformnutzungsgebühren aus den Transaktionen zwischen POSTYPE und dem Creator. Da die Umsatzsteuer nach dem Steuerrecht letztlich vom Endverbraucher getragen wird, trägt in den Transaktionen zwischen POSTYPE und dem Creator der Creator die Umsatzsteuer, und zwischen Creator und Leser trägt sie der Leser. Der vom Creator zu tragende Betrag wird von POSTYPE im Namen des Creators eingezogen und an den Staat abgeführt, und der vom Leser zu tragende Betrag ist im Verkaufspreis des Beitrags enthalten.
Umsatzsteuer bei Regelbesteuerung / Kleinunternehmerregelung
Regelbesteuerung
- In der Regel entsprechen 10% des Warenwerts der Umsatzsteuer. Bitte berücksichtige dies bei der Preisfestsetzung für deine Beiträge.
- Gewerbliche Creator-Verifizierung: Wenn du dich als Creator mit Gewerbe mit Regelbesteuerung verifizieren lässt, kannst du bei der Umsatzsteuererklärung für deine über POSTYPE erzielten Einnahmen die Umsatzsteuer anhand der von POSTYPE über die Gebühren ausgestellten Rechnungen als Vorsteuer geltend machen und dir erstatten lassen.
Kleinunternehmerregelung
- Die Grenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung liegt bei einem Jahresumsatz von 10,400만원. Auch wenn Umsatzsteuer anfällt, ist sie bis zu einem Jahresumsatz von weniger als 4,800만원 von der Zahlung befreit.
Zeiträume für die Umsatzsteuererklärung
| Steuerpflichtiger Zeitraum | Frist für Erklärung und Zahlung | Erklärungspflichtige | ||
| 1. Halbjahr | Voranmeldung | 1. Januar–31. März | 25. April | Kapitalgesellschaft |
| Schlussanmeldung | 1. April–30. Juni | 25. Juli | Kapitalgesellschaft | |
| 1. Januar–30. Juni | Einzelunternehmen | |||
| 2. Halbjahr | Voranmeldung | 1. Juli–30. September | 25. Oktober | Kapitalgesellschaft |
| Schlussanmeldung | 1. Oktober–31. Dezember | 25. Januar | Kapitalgesellschaft | |
| 1. Juli–31. Dezember | Einzelunternehmen | |||
Wer der Kleinunternehmerregelung unterliegt, reicht einmal im Jahr für das gesamte Jahr seine Umsatzsteuererklärung im Zeitraum der Schlussanmeldung des 2. Halbjahrs ein. Bei einem Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung oder umgekehrt richtet sich der zu erklärende Umsatzsteuerzeitraum nach dem Besteuerungszeitraum des jeweiligen Status.
- Wenn du als umsatzsteuerbefreites Einzelunternehmen eingestuft bist und daher keine Umsatzsteuer erklärst, bist du verpflichtet, einmal jährlich eine Betriebsstätten-Meldung zu deinen Jahresumsätzen abzugeben. Diese Meldung muss für den Umsatz des Vorjahres bis zum 10. Februar des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingehen.
Hinweise zur Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen, für die im steuerpflichtigen Zeitraum eine Auszahlung beantragt wurde. Beispiel: Für die Schlussanmeldung des 1. Halbjahrs eines regulär besteuerten Unternehmens sind die Einnahmen aus Januar (Auszahlung im Februar) bis Juni (Auszahlung im Juli), für die eine Auszahlung beantragt wurde, bis zum 25. Juli zu erklären.
Maßgeblich ist immer der Umsatz (Einnahmen). Die Gebühren und die Umsatzsteuer werden nicht abgezogen. Du musst also nicht den endgültig ausgezahlten Betrag, sondern den gesamten Betrag der beantragten Auszahlung als Umsatz in deiner Steuererklärung angeben.
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Unter [Punkte/Einnahmen] > [Meine Einnahmen] > [Auszahlungsverlauf] kannst du nach Auswahl des Jahres deinen Auszahlungsverlauf herunterladen und dir alles übersichtlich anzeigen lassen.
Zum Beispiel: Wenn am 1. Mai eine Auszahlung von 50 만 원 beantragt wurde, wird dir der Betrag abzüglich Auszahlungsgebühr und Umsatzsteuer (10% der Gebühr) am 10. Mai überwiesen. In diesem Fall beträgt das zu versteuernde Einkommen des Creators für April nicht der überwiesene Betrag, sondern der gesamte beantragte Auszahlungsbetrag von 50 만 원.
Wie wird die Erklärung abgegeben?
Du kannst deine Umsatzsteuererklärung auf eine der folgenden Arten einreichen:
Elektronische Erklärung über [National Tax Service Hometax] > [Steuererklärung] > [Umsatzsteuererklärung]
Persönliche Abgabe in Papierform beim Finanzamt; bring dazu deinen Ausweis und die erforderlichen Belege mit
Beauftragung eines Steuerberaters mit der Abgabe der Erklärung
Wie wird die Steuer bezahlt?
Du kannst die fällige Umsatzsteuer auf eine der folgenden Arten zahlen. Auch andere Zahlungsarten sind möglich.
Elektronische Zahlung über [National Tax Service Hometax] > [Zahlung・Bescheid・Erstattung] > [Steuerzahlung] > [Fällige Steuer einsehen/bezahlen]
Elektronische Zahlung über [CardroTax] oder [Internet Giro] > [Staatssteuern] > [Abfrage & Zahlung]
Überweisung auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto des Finanzamts / virtuelle Konto oder Zahlung in der Bankfiliale nach Ausdruck der Zahlungsaufforderung