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Was ist die Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte?
- Die Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte ist eine Steuer, die Sie auf alle Einkünfte zahlen, die Sie im vergangenen Jahr durch wirtschaftliche Tätigkeit erzielt haben. Dazu gehören nicht nur Einnahmen über POSTYPE, sondern auch Einkünfte aus Zinsen, Dividenden, nichtselbstständiger Arbeit, gewerblicher Tätigkeit, sonstiger Einkünfte, sowie Renteneinkünfte – sämtliche dadurch erzielten Einkünfte werden zusammengerechnet und besteuert.
- Einzelpersonen-Creator und Einzelunternehmer-Creator, die auf POSTYPE Einnahmen erzielen, müssen ihre Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte in der regulären Erklärungsfrist unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen selbst erklären und anschließend bezahlen.
- Ob sich die Gutschrift von Einnahmen und die Steuererklärung z.B. auf ein Nebentätigkeitsverbot im Arbeitsverhältnis oder auf die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Finanzinstitute auswirkt, erfragen Sie bitte direkt bei den zuständigen Stellen.
- Bei Fragen zur Steuererklärung wenden Sie sich bitte an die Nationale Steuerbehörde (Hometax) oder an das Steuerberatungszentrum der Nationalen Steuerbehörde (telefonisch unter 126, ohne Vorwahl).
Erklärung und Zahlung der Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte
Erklärungszeitraum
- Jedes Jahr vom 1. bis 31. Mai
Bemessungsgrundlage
- Für die Steuererklärung im Jahr 2026 sind alle Einnahmen relevant, für die zwischen Januar 2025 (tatsächliche Auszahlung im Februar 2025) und Dezember 2025 (tatsächliche Auszahlung im Januar 2026) eine Auszahlungsanforderung gestellt wurde.
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Wenn Sie Ihre Einnahmen auf POSTYPE über die monatliche automatische Auszahlung erhalten, ist für die Steuererklärung der Bruttoumsatz (Einnahmen) maßgeblich. Gebühren und Mehrwertsteuer werden hierbei nicht abgezogen; maßgeblich ist nicht der letztlich ausgezahlte Betrag, sondern der vollständige, zur Auszahlung beantragte Einnahmenbetrag, der als Umsatz gilt und entsprechend in der Steuererklärung anzugeben ist.
- Sollten Sie auf POSTYPE Einnahmen erzielt, aber keine Auszahlung veranlasst haben, ist steuerlich nicht eindeutig festgelegt, was in diesem Fall genau als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuererklärung heranzuziehen ist. POSTYPE ist leider nicht befugt, individuelle steuerliche Beratung zu leisten, und eine solche Auskunft hätte auch keine rechtliche Bindungswirkung. Bitte wenden Sie sich daher an Ihr zuständiges Finanzamt oder ein nahegelegenes Steuerbüro.
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Unter [Einnahmen] > [Auszahlungsverlauf] können Sie nach Auswahl des gewünschten Jahres den Auszahlungsverlauf herunterladen und sich Ihre Einnahmen auf einen Blick anzeigen lassen.
- Wird zum Beispiel am 1. Mai eine Auszahlung der Einnahmen in Höhe von 500.000 KRW beantragt, erhalten Sie am 10. Mai 445.000 KRW, nachdem 50.000 KRW Gebühren (10%) und 5.000 KRW Mehrwertsteuer (10% der Gebühr) abgezogen wurden. In diesem Fall beträgt der im April erzielte Umsatz des Creators nicht 445.000 KRW, sondern 500.000 KRW.
Erklärungswege
Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten, um Ihre Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte zu erklären.
- Elektronische Steuererklärung über [Nationale Steuerbehörde (Hometax)] > [Steuererklärung] > [Erklärung der Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte] > [Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte (vollständig vorausgefüllt · allgemein · Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit · getrennte Besteuerung · einschließlich Geistliche sowie Vorauszahlungen · Veräußerungsgewinne aus Grundstücken usw.)]
- Schriftliche Steuererklärung durch persönlichen Besuch beim Finanzamt mit Ausweis und Belegen
- Beauftragung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters mit der Abgabe der Erklärung
Zahlungswege
Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten, um Ihre Einkommensteuer auf Gesamteinkünfte zu bezahlen. Darüber hinaus stehen weitere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
- Elektronische Zahlung über [Nationale Steuerbehörde (Hometax)] > [Zahlung·Festsetzung·Erstattung] > [Abzuführende Steuerbeträge einsehen/Zahlung]
- Elektronische Zahlung über [KardroTax] oder [Internet Giro] > [Nationale Steuern] > [Abfrage & Zahlung]
- Überweisung auf das auf dem Zahlungsbescheid angegebene Konto der Nationalen Steuerbehörde bzw. ein virtuelles Konto oder Barzahlung in einer Bankfiliale mit ausgedrucktem Zahlungsbescheid