🌐 Dieser Artikel wurde zu Ihrer Bequemlichkeit aus dem Koreanischen übersetzt. Bei Abweichungen gilt die koreanische Version.
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Creator, die bei POSTYPE Einnahmen auszahlen lassen, müssen unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen eine Steuererklärung abgeben.
- Private Creator und gewerbliche Creator (Einzelunternehmer) müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
- Gewerbliche Creator (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften) müssen eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
- POSTYPE reicht gemäß den Bekanntmachungen der nationalen Steuerbehörde die Verkaufsdaten der Creator jedes Quartal bei der Steuerbehörde ein.
- Die Hinweise von POSTYPE dienen nur als Referenz und können je nach Situation des Creators möglicherweise nicht anwendbar sein. Für eine korrekte Steuererklärung wende dich bitte an das Hometax-Portal der nationalen Steuerbehörde oder an das nationale Steuerberatungszentrum (ohne Vorwahl 126).
Häufig gestellte Fragen
Handelt es sich bei den ausgezahlten Einnahmen um bereits einbehaltene Beträge (Quellensteuer)?
- POSTYPE ist eine Vermittlungsplattform für Content-Transaktionen und zahlt kein Einkommen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit den Creatorn aus, daher wird keine Quellensteuer im Voraus abgezogen.
- Nicht einbehaltene Beträge werden nicht automatisch bei Hometax registriert, daher müssen Creator ihre Einnahmen selbst eintragen sowie ihre Steuererklärung abgeben und die Steuern zahlen.
Was passiert, wenn ich Einnahmen ausgezahlt habe, aber keine Steuererklärung abgebe?
- POSTYPE reicht gemäß den Bekanntmachungen der nationalen Steuerbehörde die Verkaufsdaten der Creator jedes Quartal bei der Steuerbehörde ein.
- Wenn du keine Steuererklärung abgibst, kannst du verschiedene Steuerermäßigungen und -befreiungen nicht in Anspruch nehmen und es können Nachteile wie die zusätzliche Zahlung von Säumniszuschlägen entstehen. Je höher die eigentlich zu erklärende Steuerschuld ist und je länger der Zeitraum des Zahlungsverzugs, desto höher fallen die Zuschläge aus.