🌐 Dieser Artikel wurde zu Ihrer Bequemlichkeit aus dem Koreanischen übersetzt. Bei Abweichungen gilt die koreanische Version.
- Ja, alle Einnahmeaktivitäten auf POSTYPE, einschließlich der Veröffentlichung kostenpflichtiger Beiträge, können sich auf staatliche Leistungen auswirken.
- Alle Einnahmen aus Beitrag-Käufen, Unterstützung und der Führung einer Mitgliedschaft auf POSTYPE gelten als Einkommen der Nutzerin bzw. des Nutzers.
Erhalt staatlicher Studienförderung
- Einnahmen, die Sie auf POSTYPE erzielen, werden als Einkommen der antragstellenden Person (Studentin/Student) berücksichtigt.
- Verfahren zur Ermittlung der Förderstufe durch die Korea Student Aid Foundation zufolge wird die Förderstufe für Studienbeihilfen anhand des anerkannten Einkommens des gesamten Haushalts, einschließlich der antragstellenden Person, berechnet. Wenn Sie eigenes Einkommen haben, kann dies die Förderstufe beeinflussen.
- Methode zur Einkommensermittlung der Korea Student Aid Foundation zufolge werden von den Arbeits- und Betriebseinkünften der antragstellenden Person 1.300.000 KRW vom Gesamtbetrag abgezogen. Wenn tageweise erzielte Arbeitseinkünfte vorliegen, wird die höhere von zwei möglichen Abzugsbeträgen angewendet, indem der Abzugsbetrag mit 50 % des durchschnittlichen monatlichen tageweisen Arbeitseinkommens verglichen wird.
- Da staatliche Leistungen je nach individueller Situation der einzelnen Creator variieren, können wir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Korea Student Aid Foundation oder an das Callcenter der Korea Student Aid Foundation unter 1599-2000.
Erhalt von Arbeitslosengeld
- Auch wenn tatsächlich keine Einnahmen entstehen, müssen alle Erwerbstätigkeiten während des relevanten Anerkennungszeitraums für die Arbeitslosigkeit (einschließlich aller Einnahmeaktivitäten auf POSTYPE wie die Veröffentlichung kostenpflichtiger Beiträge) unbedingt gemeldet werden.
- Wenn Sie dies nicht melden und das Arbeitslosengeld wie geplant ausgezahlt wird, kann die zuständige Behörde dies als unrechtmäßigen Bezug einstufen, was zu Nachteilen führen kann.
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Informationen zum Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung erläutern dies wie folgt:
- F: Muss ich es in jedem Fall melden, wenn ich im relevanten Anerkennungszeitraum für die Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit aufnehme oder Einkommen erziele?
- A: Ja. Auch wenn Sie im relevanten Anerkennungszeitraum für die Arbeitslosigkeit tageweise z. B. auf einer Baustelle arbeiten, als Arbeitnehmer angestellt sind, ein Gewerbe anmelden und ein Unternehmen betreiben oder durch Teilnahme an Sitzungen, Übersetzungen etc. Einkommen erzielen, müssen Sie dies unbedingt melden. Unterlassen Sie die Meldung und wird dies später festgestellt, gilt dies als unrechtmäßiger Leistungsbezug und kann zu Nachteilen wie einer zusätzlichen Rückforderung in doppelter Höhe führen. Zur Vermeidung von unrechtmäßigem Leistungsbezug betreibt das Ministerium zudem ein automatisches Warnsystem, das u. a. mit den IT-Systemen der vier großen Sozialversicherungen und der Nationalen Steuerbehörde verknüpft ist.
- Da staatliche Leistungen je nach individueller Situation der einzelnen Creator variieren, können wir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Arbeitslosenversicherung oder an das Kundenservicecenter des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung unter der landesweit einheitlichen Rufnummer 1350.