🌐 Dieser Artikel wurde zu Ihrer Bequemlichkeit aus dem Koreanischen übersetzt. Bei Abweichungen gilt die koreanische Version.
- Ja, alle Einnahme-Aktivitäten auf POSTYPE, einschließlich der Veröffentlichung kostenpflichtiger Beiträge, können staatliche Leistungen beeinflussen.
- Alle Einnahmen aus Käufen von Beiträgen, Unterstützung und dem Betrieb von Mitgliedschaften auf POSTYPE gelten als Einkommen des Nutzers.
Erhalt staatlicher Stipendien
- Einnahmen, die Sie über POSTYPE erzielen, werden als Einkommen des Antragstellers (Studierenden) berücksichtigt.
- Verfahren zur Einstufung der Förderstufen durch die Korea Student Aid Foundation zufolge wird die Förderstufe für Studienbeihilfen anhand des anerkannten Einkommens der Haushaltsmitglieder einschließlich des Antragstellers ermittelt. Wenn Sie eigenes Einkommen haben, kann dies Ihre Förderstufe beeinflussen.
- Methode zur Einkommensberechnung der Korea Student Aid Foundation zufolge werden vom Gesamtbetrag der Arbeits- und Betriebseinkünfte des Antragstellers 1.300.000 Won abgezogen. Bei Tageseinkünften aus Beschäftigung wird der höhere Betrag von zwei Werten als Abzugsbetrag angewendet: der Pauschalbetrag von 1.300.000 Won oder 50 % des durchschnittlichen monatlichen Tageseinkommens.
- Da staatliche Leistungen je nach individueller Situation des einzelnen Creators variieren, können wir hierzu keine verbindliche Auskunft geben. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Korea Student Aid Foundation oder das Callcenter der Korea Student Aid Foundation unter 1599-2000.
Erhalt von Arbeitslosengeld
- Auch wenn tatsächlich keine Einnahmen entstehen, müssen alle Erwerbstätigkeiten während des Anerkennungszeitraums der Arbeitslosigkeit (einschließlich aller Einnahme-Aktivitäten auf POSTYPE wie die Veröffentlichung kostenpflichtiger Beiträge) unbedingt gemeldet werden.
- Wenn Sie dies nicht melden und das geplante Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, kann die zuständige Behörde dies als unrechtmäßigen Bezug werten, was zu Nachteilen führen kann.
-
Hinweise zum Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung erläutern dies wie folgt:
- F: Muss ich eine Beschäftigung, die Erbringung von Arbeitsleistungen oder das Erzielen von Einkommen während des Anerkennungszeitraums der Arbeitslosigkeit unbedingt melden?
- A: Ja. Auch wenn Sie während des Anerkennungszeitraums der Arbeitslosigkeit z.B. als Tagelöhner auf einer Baustelle arbeiten, in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, ein Gewerbe anmelden und ausüben oder durch die Teilnahme an Meetings oder durch Übersetzungstätigkeiten Einkommen erzielen, müssen Sie dies unbedingt melden. Wenn eine solche Tätigkeit nicht gemeldet und später festgestellt wird, gilt dies als unrechtmäßiger Leistungsbezug, und es können Nachteile wie die Rückforderung des Doppelten des unrechtmäßig bezogenen Betrags entstehen. Zur Verhinderung unrechtmäßiger Leistungsbezüge betreibt das Ministerium zur Prävention zudem ein automatisches Warnsystem, das mit den IT-Systemen der vier Sozialversicherungen und der Steuerbehörde verknüpft ist.
- Da staatliche Leistungen je nach individueller Situation des einzelnen Creators variieren, können wir hierzu keine verbindliche Auskunft geben. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Arbeitslosenversicherung oder das Kundenservicecenter des Arbeitsministeriums unter der landesweit einheitlichen Rufnummer 1350.