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Was ist die Telehandelsanmeldung?
- Mit Ausnahme von Fällen, in denen die Anzahl der Transaktionen im vorangegangenen Jahr unter 50 liegt oder Sie Kleinunternehmer sind, sind Sie verpflichtet, eine Telehandelsanmeldung vorzunehmen.
- Die Telehandelsanmeldung können Sie nach der Gewerbeanmeldung online über Gov24 oder persönlich beim zuständigen Bezirksamt beantragen.
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Für die Beantragung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Allgemein: Kopie der Gewerbeanmeldung, Ausweis der vertretungsberechtigten Person
- Einzelunternehmen: Nachweis über die Nutzung eines Treuhand-/Käuferschutzdienstes
- Kapitalgesellschaft: Nachweis über die Nutzung eines Treuhand-/Käuferschutzdienstes, Handelsregisterauszug der Gesellschaft, Firmenstempel, Bescheinigung über den Firmenstempel
- Nach der Telehandelsanmeldung müssen Sie gemäß dem lokalen Steuergesetz einmal jährlich eine Lizenzsteuer entrichten.
- Die Höhe hängt vom Standort des Geschäftsbetriebs ab und beträgt bis zu 40,500원.
- Zahlung ist per persönlicher Vorsprache, über Wetax oder per Überweisung möglich.
- Die Steuer wird zum Zeitpunkt der ersten Telehandelsanmeldung sowie jedes Jahr im Januar erhoben.
Wie melde ich einen Telehandel an?
Online-Antrag
- Registrieren Sie sich als Mitglied bei Gov24 und hinterlegen Sie Ihre persönliche zertifizierte Signatur.
- Telehandelsanmeldung: Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, um den Antrag zu stellen.
- Wenn Sie die Mitteilung über die Fertigstellung erhalten, gehen Sie zum zuständigen Bezirksamt, zahlen die Lizenzsteuer und nehmen die Unterlagen in Empfang.
Persönlicher Antrag vor Ort
- Besuchen Sie das Bürgerbüro des zuständigen Bezirksamtes, holen Sie sich das Formular für die Telehandelsanmeldung und füllen Sie es aus.
- Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Wenn Sie die Mitteilung über die Fertigstellung erhalten, gehen Sie zum zuständigen Bezirksamt, zahlen die Lizenzsteuer und nehmen die Unterlagen in Empfang.
Ausstellung des Nachweises über die Nutzung eines Käuferschutzdienstes
- Ein Käuferschutzdienst (Treuhand-/Escrow-Service) ist ein Service gemäß Artikel 24 Absatz 2 des E-Commerce-Gesetzes, der die Sicherheit des Kaufs für Verbraucher gewährleistet, wenn diese sich dafür entscheiden, den Zahlungsbetrag treuhänderisch zu hinterlegen oder wenn der Telehändler eine Versicherung zur Schadensregulierung für Verbraucher abschließt.
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Wenn Sie ein Geschäftskonto und eine zertifizierte Signatur besitzen, können Sie nach Abschluss eines Escrow-Vertrags bei NH NongHyup, IBK Industrial Bank oder KB Kookmin Bank den entsprechenden Nutzungsnachweis ausstellen lassen. Bitte informieren Sie sich im Detail auf den jeweiligen Webseiten der Banken über das genaue Verfahren.
- Kookmin Bank > [Verkäufer] > [Verkäufer-Zertifizierungszeichen (Registrierung des Zertifizierungszeichens)] > [Verkäufer-Zertifizierungszeichen (Ausstellung des Nachweises über die Nutzung des Käuferschutzdienstes)]
- IBK Industrial Bank > [Überweisung (Sicherheitsüberweisung)] > [Serviceanmeldung] > [Ausstellung des Nachweises über die Nutzung der Sicherheitsüberweisung]
- NongHyup > [Anmeldung zum NH-Escrow-Service] > [Registrierung des Zertifizierungszeichens] > [Ausstellung des Nachweises über die Nutzung des Käuferschutzdienstes]
Einbindung des Escrow-Zertifizierungszeichens
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- Bitte nutzen Sie alternative Methoden, zum Beispiel einen Hinweis darauf, dass ein Käuferschutzdienst zur Verfügung steht, und verlinken Sie auf eine Webseite, auf der die tatsächliche Serviceanmeldung geprüft oder abgerufen werden kann.