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Verwaltung von Konten verstorbener Nutzer
Zum Schutz der Privatsphäre verstorbener Personen gibt POSTYPE keine Kontoinformationen (E-Mail-Adresse des Kontos, Passwort etc.) heraus und gewährt auch Hinterbliebenen oder Bevollmächtigten keinen Zugriff auf das Konto der verstorbenen Person.
Hinterbliebene oder Bevollmächtigte mit nachgewiesener Berechtigung können ihre Erbberechtigung nachweisen und auf Antrag das Konto der verstorbenen Person löschen lassen. Befinden sich auf dem Konto der verstorbenen Person Einnahmen oder aufgeladene Punkte, wird der Betrag abzüglich der Gebühren auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt.
- Einnahmen werden gemäß den Auszahlungsrichtlinien von POSTYPE nach Abzug einer Gebühr von 10% auf das Konto der Erben (Hinterbliebenen) oder Bevollmächtigten ausgezahlt.
- Punkte werden gemäß den Erstattungsrichtlinien von POSTYPE ausgezahlt, nachdem entweder 1,000원 oder 10% des Restguthabens (je nachdem, welcher Betrag höher ist) als Erstattungsgebühr abgezogen wurden, und auf das Konto der Erben (Hinterbliebenen) oder des Bevollmächtigten überwiesen.
Unterlagen zum Nachweis der Erbberechtigung (Pflichtunterlagen)
Bei Anfragen im Zusammenhang mit einem POSTYPE-Konto einer verstorbenen Person füllen Sie bitte das Formular unter Anfrage zu Konto einer verstorbenen Person vollständig aus und reichen Sie die folgenden Unterlagen ein. Wir bearbeiten Ihr Anliegen dann innerhalb von 5 Werktagen (ohne Wochenenden und Feiertage). Bei fehlenden Unterlagen wird der Antrag abgelehnt.
- Nachweis der Familienbeziehung (einschließlich der verstorbenen Person)
- oder Sterbeurkunde (falls der Todesfall nicht über den Nachweis der Familienbeziehung belegt werden kann)
- Melderegisterauszug der gelöschten Person (falls es bei der verstorbenen Person Einträge zur Berichtigung von Geburtsdatum oder Namen gibt)
- oder geschlossenes Familienregister (falls die vorgenannten Berichtigungen nicht über den Melderegisterauszug der gelöschten Person bestätigt werden können, für Änderungen ab 2008)
- oder Auszug aus dem früheren Familienregister (제적등본, falls die vorgenannten Berichtigungen nicht über den Melderegisterauszug der gelöschten Person bestätigt werden können, für Änderungen bis zum 31. Dezember 2007)
- Ausweiskopie des Erben (Hinterbliebenen)
- oder Ausweiskopien des Vollmachtgebers/Bevollmächtigten sowie Vollmacht (bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten)
- Kontokopie (Bankverbindung) des Erben (Hinterbliebenen), auf das die Punkte-Erstattung/Einnahmen ausgezahlt werden sollen
- Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung (wenn kein Alleinerbe vorliegt)
- Wenn kein Alleinerbe vorhanden ist, ist eine Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung erforderlich, aus der hervorgeht, dass der betreffende Erbe die mit dem POSTYPE-Konto der verstorbenen Person verbundenen Vermögenswerte allein erbt. Für die Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular; sie muss lediglich die folgenden Inhalte enthalten:
- Name und Geburtsdatum (oder Melderegister-Nummer) der verstorbenen Person
- Namen, Adressen und Geburtsdaten (oder Melderegister-Nummern) der Erben
- Erklärung, dass der Nachlass aufgeteilt wird
- Bezeichnung des Nachlassvermögens (Punkte, Einnahmen usw. aus dem Konto der verstorbenen Person)
- Ergebnis der Erbauseinandersetzung (Eintragung, dass eine bestimmte Person Alleinerbe ist)
- Siegelabdrucke/Unterschriften der Erben mit Siegel
- Wenn kein Alleinerbe vorhanden ist, ist eine Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung erforderlich, aus der hervorgeht, dass der betreffende Erbe die mit dem POSTYPE-Konto der verstorbenen Person verbundenen Vermögenswerte allein erbt. Für die Vereinbarung zur Erbauseinandersetzung gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular; sie muss lediglich die folgenden Inhalte enthalten: