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Verwaltung von Konten Verstorbener
Um die Privatsphäre Verstorbener zu schützen, gibt POSTYPE weder den Angehörigen noch Bevollmächtigten Kontoinformationen des Verstorbenen (z. B. E‑Mail-Adresse des Kontos, Passwort) weiter und gewährt auch keinen Zugriff auf das Konto des Verstorbenen.
Bevollmächtigte Angehörige oder Vertreter können ihre Erbberechtigung nachweisen und auf dieser Grundlage die Löschung des Kontos des Verstorbenen beantragen. Befinden sich auf dem Konto des Verstorbenen Einnahmen oder aufgeladene Punkte, wird der Betrag nach Abzug der Gebühren auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt.
- Einnahmen werden gemäß den Auszahlungsrichtlinien von POSTYPE nach Abzug einer Gebühr von 10% auf das Konto der Erbin bzw. des Erben (Angehörige) oder des Vertreters ausgezahlt.
- Punkte werden gemäß den Erstattungsrichtlinien von POSTYPE nach Abzug der höheren Summe von 1,000원 oder 10% des Restbetrags als Erstattungsgebühr auf das persönliche Konto der Erbin bzw. des Erben (Angehörige) oder des Vertreters ausgezahlt.
Unterlagen zum Nachweis der Erbberechtigung (Pflichtunterlagen)
Wenn Sie eine Anfrage zu einem POSTYPE-Konto einer verstorbenen Person stellen, füllen Sie bitte das Formular unter Anfrage zu Konto einer verstorbenen Person vollständig aus und reichen Sie die folgenden Unterlagen ein. Ihre Anfrage wird innerhalb von 5 Werktagen (ohne Samstage, Sonntage und Feiertage) bearbeitet. Wenn Unterlagen fehlen, wird die Anfrage abgelehnt.
- Bescheinigung über das Familienverhältnis (einschließlich der verstorbenen Person)
- oder Totenschein (wenn der Tod nicht über die Bescheinigung über das Familienverhältnis nachgewiesen werden kann)
- Auszug aus dem Melderegister gelöschter Personen (falls für die verstorbene Person eine Berichtigung von Geburtsdatum oder Name vorgenommen wurde)
- oder geschlossenes Familienregister (für Änderungen ab 2008, wenn die oben genannten Berichtigungen nicht aus dem Auszug aus dem Melderegister gelöschter Personen hervorgehen)
- oder Auszug aus dem alten Familienregister (für Änderungen bis einschließlich 31.12.2007, wenn die oben genannten Berichtigungen nicht aus dem Auszug aus dem Melderegister gelöschter Personen hervorgehen)
- Kopie des Ausweises der Erbin bzw. des Erben (Angehörige)
- oder Kopien der Ausweise von Vollmachtgeber/Vollmachtnehmer sowie Vollmachtsurkunde (bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person)
- Kopie des Bankkontos der Erbin bzw. des Erben (Angehörige), auf das Punkteerstattungen/Einnahmen ausgezahlt werden sollen
- Vereinbarung zur Aufteilung des Nachlassvermögens (wenn keine Alleinerbschaft vorliegt)
- Liegt keine Alleinerbschaft vor, ist eine Vereinbarung zur Aufteilung des Nachlassvermögens erforderlich, aus der hervorgeht, dass die betreffende erbberechtigte Person das mit dem POSTYPE-Konto des Verstorbenen verbundene Vermögen alleine erbt. Für die Vereinbarung zur Aufteilung des Nachlassvermögens gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Muster; sie muss jedoch die folgenden Punkte enthalten:
- Name und Geburtsdatum (oder Personenkennziffer) der verstorbenen Person
- Namen, Anschriften und Geburtsdaten (oder Personenkennziffern) der Erbinnen und Erben
- Erklärung, dass das Nachlassvermögen aufgeteilt wird
- Bezeichnung des Nachlassvermögens (Punkte, Einnahmen usw. im Zusammenhang mit dem Konto der verstorbenen Person)
- Ergebnis der Aufteilung des Nachlassvermögens (Vermerk auf Alleinerbschaft durch eine bestimmte Person)
- Siegel oder Unterschriften der Erbinnen und Erben mit amtlich beglaubigtem Siegel
- Liegt keine Alleinerbschaft vor, ist eine Vereinbarung zur Aufteilung des Nachlassvermögens erforderlich, aus der hervorgeht, dass die betreffende erbberechtigte Person das mit dem POSTYPE-Konto des Verstorbenen verbundene Vermögen alleine erbt. Für die Vereinbarung zur Aufteilung des Nachlassvermögens gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Muster; sie muss jedoch die folgenden Punkte enthalten: