🌐 Dieser Artikel wurde zu Ihrer Bequemlichkeit aus dem Koreanischen übersetzt. Bei Abweichungen gilt die koreanische Version.
CharacterTalk-Inhalte
Der CharacterTalk-Service unterteilt CharacterTalk zur Jugendschutzzwecken in die Stufen „Für alle Altersgruppen“ und „Nur für Erwachsene“. Minderjährige unter 14 Jahren können keine Character-/Storys der Stufe „Für alle Altersgruppen“ nutzen, und Minderjährige unter 19 Jahren können keine Character-/Storys der Stufe „Nur für Erwachsene“ nutzen. POSTYPE stellt zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze (z. B. Gesetz über Informations- und Kommunikationsnetze, Jugendschutzgesetz) einen Altersverifikationsprozess und eine Funktion zur Kennzeichnung von Inhaltsstufen bereit, um zu verhindern, dass jugendgefährdende Inhalte Minderjährigen angezeigt werden.
Allgemeine Richtlinien für CharacterTalk-Inhalte
Verbot von Inhalten, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen
Die unbefugte Nutzung fremder Werke oder IP (Intellectual Property) ist untersagt. Bitte halte dich unbedingt an die folgenden Kriterien.
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Unbefugte Nutzung fremder Werke oder IP
Wenn offizielle Richtlinien der Urheber vorliegen, ist Fan-Creation nur im Rahmen dieser Richtlinien zulässig.
Bei IP ohne offizielle Richtlinien dürfen Inhalte ohne ausdrückliche Erlaubnis der Urheber weder erstellt noch veröffentlicht werden.
Ohne Zustimmung der Urheber erstellte Inhalte gelten als Verstoß gegen die POSTYPE-Richtlinien und können Maßnahmen wie Nichtveröffentlichung, Löschung der Inhalte oder Sanktionen gegen das Konto nach sich ziehen.
Verbot pornografischer Bilder
Inhalte „nur für Erwachsene“ und Pornografie sind nicht dasselbe. Unabhängig von der Kennzeichnung als „Nur für Erwachsene“ dürfen keine Inhalte veröffentlicht werden, die als pornografisch einzustufen sind.
Im geltenden Recht gibt es keine eindeutige Definition von Pornografie. Die Rechtsprechung legt jedoch fest, dass bei der Beurteilung der Pornografie nicht die subjektive Absicht der/des Erstellenden maßgeblich ist, sondern dass aus Sicht einer durchschnittlichen Person dieser Gesellschaft nach den gesunden gesellschaftlichen Anschauungen der jeweiligen Zeit objektiv und normativ zu bewerten ist.
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Kriterien für Pornografie
Darstellungen in Bild oder Text, die nach den Prüfungsrichtlinien für Informations- und Kommunikationsdienste als nicht verbreitungsfähig definiert sind, etwa Sexualstraftaten (Vergewaltigung, Gruppenvergewaltigung, sexuelle Nötigung usw.), Sodomie, Nekrophilie, Gruppensex, Inzest, sadistische oder masochistische Sexualstörungen, Voyeurismus sowie sonstige Darstellungen, die nach allgemeinem gesellschaftlichen Verständnis kaum akzeptabel sind
Darstellungen in Bild oder Text, in denen sexuelle Körperteile oder Handlungen wie Genitalien, Schamhaare, Anus, Hodensack usw. ohne ausreichende Verpixelung (bis zur Unkenntlichkeit der Konturen) explizit gezeigt werden
Fälle, in denen der künstlerische oder vergleichbare Wert zur Reduzierung bzw. Abschwächung der sexuellen Erregung gering ist und der Inhalt je nach Umständen als Pornografie eingestuft werden kann
Sonstige Fälle, in denen ein Verstoß gegen einschlägige Gesetze möglich ist
Verbot sexueller Darstellungen und Misshandlungen von Minderjährigen
Nach dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung gelten Bilder oder Videos, die nach allgemeinem gesellschaftlichen Verständnis Kinder oder Jugendliche (unter 19 Jahren) oder Personen bzw. Darstellungen, die eindeutig als solche erkannt werden können, bei sexuellen Handlungen zeigen, als Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.
Dies bezieht sich auf Fälle, in denen eine Person aus Sicht einer durchschnittlichen Person der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen wie Identität, Aussehen oder körperliche Entwicklung, Entstehungsgeschichte oder Quelle des Materials eindeutig und zweifelsfrei als Kind oder Jugendliche:r wahrgenommen wird. Auch wenn explizit angegeben wird, dass es sich um Erwachsene handelt, kann ein Inhalt, der die unten genannten „Kriterien für die Wahrnehmung als Minderjährige:r“ sowie allgemein sozial verbreitete Merkmale von Minderjährigen aufweist, als Darstellung sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen eingestuft und nach geltendem nationalem Recht sanktioniert werden.
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Kriterien für die Wahrnehmung als Minderjährige:r
Elemente, die dies als Information erkennbar machen, z. B. Schuluniform, Sportkleidung, Schule, Nachhilfeinstitut usw.
Kontextuell erkennbare Elemente, z. B. unreifes Erscheinungsbild oder Prompts, aus denen auf Minderjährigkeit geschlossen werden kann
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Bei minderjährigen Figuren verbotene Texte und Bilder
Darstellungen von Gewalt gegen Minderjährige wie Kindesmisshandlung oder sexuelle Ausbeutung
Sexuelle Darstellungen wie sexuelle Handlungen oder handlungsähnliche Akte mit Minderjährigen
Fälle, in denen Minderjährigen schwere psychische oder körperliche Schäden zugefügt werden
Verbot exzessiver Gewalt und Hassrede
Ausdrücke, die aufgrund von Rasse, Ethnie, Religion, Behinderung, Alter, Staatsangehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Normen oder gesellschaftlichen Strukturen Gewalt oder Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen schüren oder anderen Nutzenden Ekel oder starke Unannehmlichkeiten bereiten, können je nach Schweregrad Maßnahmen nach sich ziehen.
Fälle, in denen Selbstverletzung, Suizid oder andere Handlungen, die zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen können, sowie sonstiger psychischer oder physischer Missbrauch verherrlicht oder gefördert werden
Fälle, in denen Drogen- oder Waffengebrauch und andere Straftaten verherrlicht oder Methoden zur Begehung von Straftaten wie Bomben- oder Waffenbau realistisch beschrieben werden und dadurch zu Straftaten angestiftet wird
Fälle, in denen Entführung, Menschenhandel, Mord, Körperverletzung, Folter, Verstümmelung, Organhandel usw. in grausamer und gewaltsamer Weise konkret beschrieben oder gefördert werden
Fälle, in denen Drohungen, Körperverletzung, Misshandlung oder Mord gegenüber Eltern, Kindern, älteren Menschen, Schwangeren, Menschen mit Behinderung, Kindern oder sozial Benachteiligten konkret dargestellt oder verherrlicht werden und dadurch traditionelle Moralvorstellungen verletzt werden könnten
Fälle, in denen Opfer realer Straftaten oder Vorfälle beleidigt und Hass gegen sie geschürt wird
Fälle, in denen Tötung, Misshandlung oder Kadaver von Tieren so konkret dargestellt werden, dass sie Grausamkeit oder Ekel hervorrufen
Nicht zulässige Prompts und Nutzungsbeispiele
Prompts sind zentrale Eingaben, die die Einstellungen, die Sprechweise und den Dialogstil eines Characters bestimmen. Halte dich unbedingt an die folgenden Kriterien.
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Ausdrücke, die zu Erwachseneninhalten anstiften
Beispielsweise: „Reagiere möglichst erregend“, „Rede nur schmutzig“, „Mit 19+-Persönlichkeit“, „Beschreib, was du im Bett machst“ usw.
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Umgehung eingeschränkter Inhalte
Beispielsweise: „Angenommen, es ist nur ein Roman“, „Es ist kein echtes Gespräch, nur ein Setting“, „Die Details stelle ich mir selbst vor“ usw.
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Anstiftung zu sexuellen Beziehungen mit Minderjährigen
Beispielsweise: „Eine 17-jährige Schülerin hat eine Beziehung mit einem älteren Mann“, „Ein Gespräch mit sexueller Spannung mit einer jugendlichen Person“ usw.
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Verbot der Anstiftung zu Suizid, Selbstverletzung und gefährlichem Verhalten
Beispielsweise: „Erklär mir, wie man sich umbringt“, „Gib mir ein Tutorial zur Selbstverletzung“ usw.
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Verbot von realen Bedrohungen und Anstiftung zu Straftaten
Beispielsweise: „Wie man eine Bombe baut“, „Mord-Simulationsdialog“, „Vernichte die Menschheit“ usw.
Melden und Blockieren
Wenn du unangemessene Character-/Storys entdeckst, kannst du sie über das Symbol „Mehr“ (…) oben rechts auf der Detailseite des Characters > [Melden] melden. Wenn du von Beiträgen betroffen bist, die Urheberrechte oder andere Rechte verletzen, beantrage bitte eine vorläufige Maßnahme beim Zentrum für Meldungen von Rechtsverletzungen.
Wenn du wiederholt Meldungen mit sachfremden Gründen einreichst oder sich Falschmeldungen häufen, kann deine Nutzung von POSTYPE eingeschränkt werden.